Überbrückungshilfen II und außerordentliche Wirtschaftshilfe
Sie suchen einen Steuerberater für die Beantragung der Überbrückungshilfe II oder der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe für den Lockdown light)?
Wir stellen gerne für Sie die notwendigen Anträge, auch wenn Sie kein Mandant bei uns sind und Sie Ihre Steuererklärungen und Gewinnermittlungen selbst erstellt haben und dies auch in Zukunft nicht ändern möchten.
Hinweis: Die Steuerberatungskosten für diesen Antrag sind durch die Überbrückungshilfe erstattungsfähig.