Überbrückungshilfe III Plus
Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler im Förderzeitraum Juli bis September 2021 bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent unterstützt. Für den Vergleich werden die Referenzmonate im Jahr 2019 herangezogen. Die Förderbedingungen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Neu ist eine „Restart-Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen. Unternehmen, die von der Pleite bedroht sind, wird es künftig erleichtert, durch gezielte Maßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden. Ersetzt werden Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Auch werden bauliche Maßnahmen sowie andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten weiterhin gefördert.
Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021. Die Kosten für die Antragsstellung werden bezuschusst. Sprechen Sie uns an!