Staatliche Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise
Staatliche Corona-Hilfen
Diese Hilfen stehen anspruchsberechtigten Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler:innen zu und müssen bei vorliegen der Voraussetzungen nicht zurückgezahlt werden.
Beantragung nur über Steuerberater:innen, Wirtschaftprüfer:innen und Rechtsanwält:innen.
Überbrückungshilfe II
Förderhöchstbetrag von 50.000 €/Monat
– Bis zu 90% der Fixkosten bzw. der ungedeckten Fixkosten
– Bei Umsatzeinbruch von mind. 30% im April bis August
– Auszahlung für September bis Dezember 2020
Antragsfrist bis 31. März 2021 verlängert
Überbrückungshilfe III
Förderhöchstbetrag von 1,5 Mio. €/Monat
Bis zu 90% der Fixkosten bzw. der ungedeckten Fixkosten
Bei Umsatzeinbruch von mind. 30%
Auszahlung für November 2020 bis Juni 2021
Antragsfrist bis 30. Juni 2021
Novemberhilfe
Erstattung von bis zu 75% des Umsatzes von Nov. 2019
– Für direkt und indirekt betroffene Unternhemen
– Auszahlung für November 2020
Antragsfrist bis 30. April 2021 verlängert
Dezemberhilfe
Erstattung von bis zu 75% des Umsatzes von Dez. 2019
– Für direkt und indirekt betroffene Unternhemen
– Auszahlung für Dezember 2020
Antragsfrist bis 30. April 2021 verlängert