30. März 2020

Erleichterungen im Mietrecht zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise


Mieterinnen und Mieter sowie betroffene Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise unter finanziellen Schwierigkeiten leiden und ihre Miete nicht mehr zahlen können, werden im Zeitraum vom 1.April 2020 bis 30. Juni 2020 vor Kündigungen geschützt.

Es muss nachweislich ein Zusammenhang zwischen der Corona-Krise und der Nichtleistung bestehen. Darüber hinaus müssen die Mietschulden zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Weitere Informationen finden Sie im Bundesgesetzblatt vom 27. März 2020.


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