Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise unter finanziellen Schwierigkeiten leiden oder insolvent geworden sind, sollen ihre Geschäfte trotzdem weiterführen können. Daher hat der Bundestag beschlossen, die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 auszusetzen.
Dies gilt nicht, wenn die Insolvenzreife nicht im Zusammenhang mit der Corona-Krise steht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.
Weitere Informationen finden Sie im Bundesgesetzblatt vom 27. März 2020.