6. April 2020

Gewährung von niedrigverzinslichen Darlehen durch Bundesländer


Am 3. April 2020 wurde die Ausweitung der Vergabe von zinsgünstigen Darlehen von der Europäischen Kommission genehmigt. Somit dürfen nun auch die Förderinstitute der Bundesländer (z.B. die NRW Bank) Kreditprogramme mit günstigen Konditionen gewähren. Neben dem Sonderprogramm 2020 der Förderbank KfW, ist dies eine weitere Möglichkeit für Unternehmen schnell und zinsgünstig mehr Liquidität zu erlangen.

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise unter Finanzierungsschwierigkeiten leiden und zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, können diese Kreditprogramme nutzen.

Weitere Information können Sie der Pressemitteilung des Bundesministeriums entnehmen.


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